Europäische Union
Die in Abschnitt 3 genannte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist in den folgenden Bestimmungen der DSGVO geregelt:
- Anwendung vorvertraglicher Maßnahmen auf Anfrage der betroffenen Personen: Artikel 6.1(b) DSGVO
- Rechtliche Verpflichtung: Artikel 6.1(c) DSGVO
- Einwilligung: Artikel 6.1(a) DSGVO
- Berechtigtes Interesse (von Grifols und/oder Dritten): Artikel 6.1(f) DSGVO
Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten erfolgt auf Ihre ausdrückliche Einwilligung hin (Artikel 9.2(a) DSGVO), zur Erfüllung von Pflichten und zur Ausübung bestimmter Rechte aus dem Arbeitsrecht und dem Recht der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes (Artikel 9.2(b) DSGVO), oder die Verarbeitung ist für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit des Beschäftigten erforderlich (Artikel 9.2(h) DSGVO).
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen und Straftaten darf nur unter behördlicher Aufsicht vorgenommen werden oder wenn dies durch Erfüllung gesetzlicher Pflichten gedeckt ist (Artikel 10 DSGVO).
Die in Abschnitt 3 bezüglich der von Grifols durchgeführten Hintergrundprüfungen auf kriminelle Vergangenheit genannte rechtliche Verpflichtung ist in den folgenden Gesetzen und ggf. in weiteren Gesetzen geregelt, die diese weiterentwickeln, ergänzen und/oder ersetzen:
- Verordnung (EG) Nr. 300/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 über gemeinsame Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2320/2002.
- Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit
Frankreich
Wenn Grifols France S.A.R.L. der für die Datenverarbeitung Verantwortliche ist, haben die betroffenen Personen das Recht, Anweisungen zur Verwaltung ihrer Daten nach ihrem Tod zu geben.
Deutschland
In Deutschland kann eine Verarbeitung personenbezogener Daten eines Bewerbers, die für die Entscheidung über die Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit diesem Bewerber erforderlich ist, zusätzlich zu Art. 6.1(b) DSGVO auf der Grundlage von § 26 Abs. 1 S. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erfolgen.
Nach § 26 Abs. 3 S. 1 BDSG umfasst diese Rechtsgrundlage auch die Verarbeitung sensibler Daten, die nach Art. 1 DSGVO normalerweise untersagt ist.
Darüber hinaus gelten in Deutschland weitere Rechte für betroffene Personen (vgl. § 32 bis 37 BDSG).
Portugal
Wenn Grifols Portugal – Produtos Farmacêuticos e Hospitalares, Lda. der für die Datenverarbeitung Verantwortliche ist, haben die betroffenen Personen das Recht, Anweisungen zur Verwaltung ihrer Daten nach ihrem Tod zu geben. Falls die verstorbenen Betroffenen keine Anweisungen zur Verwaltung ihrer Daten erteilt haben, können ihre Erben die in Abschnitt 6 definierten Datenschutzrechte ausüben. Die betroffenen Personen können auch bestimmen, dass sie diese Rechte nach ihrem Tod nicht mehr ausüben können.
Sofern eine gesetzliche Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht, können die Rechte der betroffenen Personen nicht ausgeübt werden.
Spanien
Die in Abschnitt 3 bezüglich der von Grifols durchgeführten Hintergrundprüfungen auf kriminelle Vergangenheit genannte rechtliche Verpflichtung ist im Gesetz 21/2003 vom 7. Juli 2003 über die Sicherheit in der Luftfahrt und ggf. in weiteren Gesetzen geregelt, die dieses weiterentwickeln, ergänzen und/oder ersetzen.
Thailand
Wenn Grifols (Thailand) Ltd. der für die Datenverarbeitung Verantwortliche ist, können Sie den vollständigen Datenschutzhinweis hier einsehen.
Vereinigtes Königreich
Alle in diesem Dokument enthaltenen Verweise auf die Datenschutz-Grundverordnung beziehen sich auch auf die Datenschutz-Grundverordnung, wie sie in England und Wales, Schottland und Nordirland gesetzlich verankert ist.
Um ihren vertraglichen Pflichten gegenüber Krankenhäusern im Vereinigten Königreich nachzukommen, sowie zur Erfüllung der Anforderungen des NHS und gesetzlicher Bestimmungen für Hintergrundprüfungen des Personals führt Grifols UK Ltd. normalerweise eine DBS-Prüfung (Disclosure and Barring Service, entspricht der Einholung eines Führungszeugnisses) bei Personal durch, das an der Erbringung von Dienstleistungen für Krankenhäuser im Vereinigten Königreich beteiligt ist. Wenn wir DBS-Prüfungen durchführen: (a) gehen wir davon aus, dass für uns ein berechtigtes Interesse besteht, dies nach Artikel 6.1(f) UK GDPR zu tun, und (b) können wird die Ergebnisse der DBS-Prüfung an die Krankenhäuser im Vereinigten Königreich, für die unsere Dienstleistungen erbracht werden und mit denen wir einen Vertrag haben, sowie an Grifols, S.A. weitergeben.
Vereinigte Staaten
Wenn Grifols Shared Services North America, Inc. im eigenen Namen und in dem ihrer verbundenen Unternehmen, die sich im gemeinsamen Eigentum und unter gemeinsamer Kontrolle befinden, der für die Datenverarbeitung Verantwortliche ist, können Sie den Datenschutzhinweis für Mitarbeiter in Kalifornien (California Personnel Privacy Policy) hier einsehen.